Das Arbeitsrecht soll in erster Linie den Arbeitnehmer schützen. Deshalb setzen wir uns für Ihr Arbeitsverhältnis ein. Ob
Abmahnung,
Aufhebungsvertrag,
Abfindung,
Befristung,
Betriebsrente,
Kündigung,
Leiharbeit,
Lohn und Gehalt,
Mobbing,
Teilzeit,
Vertragsänderungen oder
Zeugnis –
wir unterstützen Sie.
Nicht immer muss man vor das Arbeitsgericht ziehen.
Vieles können wir mit der Arbeitgeberseite auch außergerichtlich klären.
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